Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RT110121-O/U01.doc damit vereinigt Geschäfts-Nr. RT110120
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, die Oberrichterinnen Dr. M. Schaffitz und Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. G. Ramer Jenny Beschluss vom 12. März 2012
in Sachen
A._____, Klägerin und Beschwerdeführerin
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Beklagter und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwalt Y._____
betreffend Rechtsöffnung Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dielsdorf vom 5. Juli 2011 (EB110166)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110120 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie zu den Akten des Prozesses RT110120.
Zürich, 12. März 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. G. Ramer Jenny
versandt am: js
Beschluss vom 12. März 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird mit dem Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110120 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RT110121 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie zu den Akten des Prozesses RT110120.