Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RA140011-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LA140010-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 20. November 2014 in Sachen
1. ... 2. A._____, 3. B._____, Dr. oec. HSG, Beklagte und Beschwerdeführer
2, 3 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X1._____ und / oder Rechtsanwalt lic. iur. X2._____
gegen
C._____, Kläger und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Kosten- und Entschädigungsfolgen Beschwerde gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Zürich, 4. Abteilung, vom 20. Februar 2014 (AN100352-L)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LA140010 vereinigt und unter dieser Prozessnummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren LA140010.
Zürich, 20. November 2014
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Ch. Büchi
versandt am: mc
Beschluss vom 20. November 2014 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LA140010 vereinigt und unter dieser Prozessnummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren LA140010.