Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LZ180011-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LZ180010-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrrer und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 13. Mai 2019
in Sachen
A._____, Beklagter und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
1. B._____, 2. ... Kläger und Berufungsbeklagte
1 vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge C._____ 1 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
betreffend Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, vom 9. März 2018 (FP170025-L)
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- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O.
Zürich, 13. Mai 2019
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Ch. Büchi
versandt am: am
Beschluss vom 13. Mai 2019 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ180010-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LZ180010-O.