Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LY180052-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC180029-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiber Dr. M. Nietlispach Beschluss vom 24. Mai 2019
in Sachen
A._____, Beklagte und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____,
gegen
B._____, Kläger und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____,
betreffend Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 27. Juni 2018 (FE170040-C)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LY180052-O wird mit dem Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC180029-O vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC180029-O.
Zürich, 24. Mai 2019
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
Dr. M. Nietlispach
versandt am: bz
Beschluss vom 24. Mai 2019 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LY180052-O wird mit dem Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC180029-O vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC180029-O.