Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE200020-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE200018-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichter Dr. M. Kriech und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Faoro Beschluss vom 25. Mai 2020
in Sachen
A._____, Gesuchsgegner und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. et lic. oec. HSG Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 4. März 2020, berichtigt am 12. März 2020 (EE190035-E) ______________________________
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse.
Zürich, 25. Mai 2020
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. C. Faoro
versandt am: sn
Beschluss vom 25. Mai 2020 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200018-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE200020-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE200018-O sowie an die Obergerichtskasse.