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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 17.12.2020 BEK 2020 130

December 17, 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·409 words·~2 min·9

Summary

Sperre und Beschlagnahme (Betrug, Urkundenfälschung) | Zwangsmassnahmen/Beschlagnahme

Full text

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 17. Dezember 2020 \n BEK 2020 130 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter und Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, SSB, 8836 Bennau, Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Staatsanwältin C.________,  

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Sperre und Beschlagnahme (Betrug, Urkundenfälschung)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 18. Mai 2020, UGB 2020 27);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Die kantonale Staatsanwaltschaft führt – wie sie am 18. August 2020 aktenkundig feststellte (U-act. 9.1.001) – aufgrund einer Verdachtsmeldung der Meldestelle für Geldwäscherei vom 11. Mai 2020 (U-act. 8.1.001) gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Er steht unter Verdacht, mit unwahren überhöhten Umsatzangaben in COVID-Kredit­ver­ein­barungen für drei seiner Unternehmen Kredite von zweimal Fr. 100‘000.00 und einmal Fr. 432‘000.00 erschlichen und nicht vereinbarungsgemäss verwendet zu haben (Kreditvereinbarungen s. U-act. 8.1.026-028). \n Mit Verfügung betreffend Auskunft, Sperre und Beschlagnahme vom 18. Mai 2020 verlangte die Staatsanwaltschaft von der F.________ AG (Bank I) verschiedene Auskünfte und die Zustellung von Unterlagen in Kopie. In Ziffer 3 und 4 der Verfügung wies sie die Bank zudem an, schweizweit Konten etc., die auf den Namen des Beschuldigten oder seiner drei Firmen lauten oder an denen diese wirtschaftlich berechtigt sind, zu sperren und beschlagnahmte alle von der Verfügung erfassten Vermögenswerte. \n Gegen die ihm am 4. August 2020 zugestellte Verfügung erhob der Beschuldigte rechtzeitig am 14. August 2020 Beschwerde. Er beantragt Ziffer 3 und 4 der Verfügung vollumfänglich aufzuheben und ihm eine angemessene Entschädigung für die ungerechtfertigte Sperre und Beschlagnahme seiner Vermögenswerte zu bezahlen. Ausserdem sei ihm eine amtliche Verteidigung durch den die Beschwerde unterzeichnenden Anwalt zu gewähren und dieser angemessen zu entschädigen. Mit begründeter Beschwerdevernehmlassung vom 26. August 2020 stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 3). Dazu nahm der Beschuldigte unter Aufrechterhaltung seiner Anträge nach mehreren Frist­erstreckungen nochmals am 29. Oktober 2020 Stellung (KG-act. 10). \n 2. Die Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist zulässig (

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