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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 16.12.2019 BEK 2019 70

December 16, 2019·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·366 words·~2 min·1

Summary

Einstellung Strafverfahren (Beschimpfung, Nötigung, evtl. Drohung) | Einstellung Strafverfahren

Full text

\n \n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 16. Dezember 2019 \n BEK 2019 70 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Strafanzeigeerstatter, Privatkläger und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________,   gegen   1. C.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner,  verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, 2. Staatsanwaltschaft Innerschwyz, Postfach 562, 6431 Schwyz,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwältin E.________,

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Einstellung Strafverfahren (Beschimpfung, Nötigung, evtl. Drohung)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Innerschwyz vom 22. März 2019, SUI 2017 448);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n \n           Der Privatkläger wurde mit Strafbefehl vom 22. März 2019 der Staatsanwaltschaft Innerschwyz wegen einfacher Körperverletzung verurteilt, weil er den Beschuldigten und Beschwerdegegner am 7. November 2016 auf dem Parkplatz Oberer Steisteg in Schwyz geschubst und mit einem Faustschlag den linken Unterkiefer gebrochen haben soll (U-act. 15.1.01). Nach Erhebung einer Einsprache ist dieses Verfahren noch hängig (SUI 2017 447). Gleichzeitig stellte die Staatsanwaltschaft das infolge Strafanzeige des Privatklägers (U-act. 8.1.09) gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfung, Nötigung und eventuell Drohung geführte Strafverfahren (SUI 2017 448) ein. Mit rechtzeitiger Beschwerde vom 8. April 2019 beantragt der Privatkläger dem Kantonsgericht, diese Verfügung aufzuheben und die Sache zur Fortführung des Strafverfahrens mit den Anweisungen zurückzuweisen, den Beschuldigten mit einem Strafbefehl schuldig zu sprechen, eventualiter seine (mittlerweile \n 98-jährige) Mutter als Zeugin einzuvernehmen und Anklage zu erheben. Desweitern wird um die unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft, welche ihre Akten überwies (SUI 447 und 448/2017), verlangen die Abweisung der Beschwerde (KG-act. 7 f.). Dazu hat sich der Beschwerdeführer nochmals vernehmen lassen (KG-act. 13). \n \n   \n 2. Der Beschwerdeführer wäre durch die verzeigten Straftaten der Beschimpfung als Arschloch sowie Nötigung, eventuell Drohung durch Verhindern einer Wegfahrt sowie das In-Aussicht-Stellen einer Strafanzeige unmittelbar verletzt und ist mithin als Privatkläger beschwerdelegtimiert (

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