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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 10.08.2018 BEK 2018 100

August 10, 2018·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·534 words·~3 min·4

Summary

Konkurseröffnung | Einsiedeln ER SchKG/Liq.-Sachen

Full text

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 10. August 2018 \n BEK 2018 100 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________ Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,   gegen   B.________ Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,      

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Konkurseröffnung

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 27. Juni 2018, ZES 2018 140);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. A.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) ist im Handelsregister als Gesellschafterin mit Einzelunterschrift der Kollektivgesellschaft C.________ mit Sitz in Zürich eingetragen. Die Kollektivgesellschaft besteht seit dem 14. April 2011, firmierte früher unter dem Namen „D.________.“ und hatte ihren Sitz bis zum 12. Februar 2018 in Einsiedeln (KG-act. 7; Vi-act. D/2). Mit Zahlungsbefehl Nr. zz des Betreibungsamts Einsiedeln vom 8. September 2017 betrieb die B.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) die Gesuchsgegnerin wegen ausstehender KVG/EVG-Prämien für die Monate April bis Juni 2017 im Betrage von Fr. 1‘846.20 nebst Zins, „Leistung HK KVG EV 27.03.2017-27.03.2017“ im Betrage von Fr. 2‘391.20 sowie Mahnspesen von Fr. 50.00 und Kosten des Zahlungsbefehls von Fr. 73.30. Es wurde kein Rechtsvorschlag erhoben (Vi-act. B/1). Am 7. November 2017 drohte das Betreibungsamt der Gesuchsgegnerin den Konkurs an (Vi-act. B/2). Am 1. Juni 2018 stellte die Gesuchstellerin das Konkursbegehren (Vi-act. A/1). \n Der Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln lud die Parteien zuerst auf den 14. Juni 2018 zur Konkursverhandlung vor (Vi-act. D/5). Weil die Vorladung der Gesuchsgegnerin erst am 12. Juni 2018 zugestellt wurde (Vi-act. D/6), setzte der Einzelrichter die Konkursverhandlung mit Verfügung vom 13. Juni 2018 neu auf den 27. Juni 2018, 11.00 Uhr an. Gleichzeitig bezifferte er die von der Gesuchsgegnerin zu bezahlende Forderung auf total Fr. 4‘540.95 sowie Fr. 250.00 für das Konkursverfahren (Vi-act. D/10). Mit Schreiben vom 25. Juni 2018 teilte die Gesuchsgegnerin dem Einzelrichter unter anderem mit, dass sie an der Verhandlung vom 27. Juni 2018 nicht teilnehmen könne, weil ihr vom Bezirksgericht Einsiedeln kein faires Verfahren gewährleistet und das Prinzip der Unvoreingenommenheit der Gerichtspersonen verletzt werde (Vi-act. A/4). Zur Konkurseröffnung erschien keine der Parteien. Am 27. Juni 2018, 14.00 Uhr, eröffnete der Einzelrichter über die Gesuchsgegnerin den Konkurs. \n Mit Beschwerde vom 28. Juni 2018 an das Kantonsgericht Schwyz verlangt die Gesuchsgegnerin die Aufhebung der Konkurseröffnungsverfügung sowie den Ausstand der Kantonsrichter Urs Tschümperlin, Reto Heizmann und Daniela Pérez-Steiner. Bei der Vorinstanz wurden die Akten eingeholt (KG-act. 2, 5, 6). Die Gesuchstellerin reichte innert der gesetzten Frist keine Beschwerde-antwort ein (KG-act. 3). \n 2. Die Gesuchsgegnerin verlangt im Beschwerdeverfahren den Ausstand der Kantonsrichter Urs Tschümperlin, Reto Heizmann und Daniela Pérez-Steiner. Sie begründet dieses Gesuch im Wesentlichen damit, dass diese Richter nie auf irgendwelche ihrer Anträge bzw. Gesuche eintreten würden, stets von ihr im Vorfeld des jeweiligen Gerichtsverfahrens Kostenvorschüsse „erpressen“, ihr jeweils hartnäckig die Unentgeltlichkeit des Verfahrens wegen Aussichtslosigkeit verweigern und jeweils anscheinend im Einvernehmen mit dem „ganz korrumpierten und befangenen Einzelrichter Einsiedeln Herrn E.________“ handeln würden. \n Gemäss

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