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Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 28.05.2024 STK 2022 72

May 28, 2024·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Strafkammer·HTML·318 words·~2 min·15

Summary

versuchte schwere Körperverletzung, Raufhandel, einfache Körperverletzung, SVG, PBG, BetmG, Einziehung, Landesverweisung | Strafgesetzbuch

Full text

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 28. Mai 2024 \n STK 2022 72 \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Kantonsrichter Walter Züger, Stephan Zurfluh, Pius Schuler und Clara Betschart, Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   1. Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,  Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,  vertreten durch Staatsanwalt C.________, 2. D.________,  Privatkläger und Berufungsgegner,  vertreten durch Rechtsanwalt E.________,  

\n \n \n \n   \n \n \n \n betreffend

\n versuchte schwere Körperverletzung, Raufhandel, einfache Körperverletzung, SVG, PBG, BetmG, Einziehung, Landesverweisung

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 28. März 2022, SGO 2021 33);- \n   \n   \n hat die Strafkammer, \n \n nachdem sich ergeben: \n A. Am Sonntag, 9. August 2020 kam es in Pfäffikon SZ um ca. 03:00 Uhr zwischen A.________ einerseits sowie D.________ und G.________ andererseits zu einer zunächst verbalen und anschliessend tätlichen Auseinandersetzung. Laut den die Untersuchungen gegen die drei Beteiligten abschlies­senden Anklagen soll A.________ D.________ mit einem Teppichmesser und mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht (Unterkieferfraktur) verletzt und auch G.________ mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. G.________ soll seinerseits A.________ zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. D.________ schliesslich soll A.________ mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht (Nasenbeinbruch) verletzt haben. Mit separaten Urteilen vom 28. März 2022 sprach das Strafgericht A.________ unter anderem wegen dieses Vorfalles der versuchten schweren Körperverletzung sowie der einfachen Körperverletzung schuldig (SGO 2021 33 Dispositivziff. 1.a und b), bestrafte ihn mit einer bedingten 15-monatigen Freiheitsstrafe (Ziff. 3 f.) und verwies ihn für fünf Jahre des Landes (Ziff. 7). Ferner verurteilte das Gericht D.________ wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 160.00 (SGO 2021 34). G.________ sprach es von Schuld und Strafe frei (SGO 2021 35). Gegen diese Urteile erklärte A.________ beim Kantonsgericht rechtzeitig Berufung (STK 2022 72, 74 und 76). Mit Anschlussberufungen beantragte die Staatsanwaltschaft, A.________ und die beiden Mitbeschuldigten unter anderem auch des Raufhandels im Sinne von

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