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Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 20.02.1991 A 90 87 (1991 II Nr. 13)

February 20, 1991·Deutsch·Lucerne·Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung·HTML·86 words·~1 min·8

Summary

§ 19 Abs. 1 Ziff. 2, § 93 Abs. 2 StG, § 22 StV. Steuerbare Einkünfte; Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Ist bei der Ermittlung des betrieblichen Einkommens nach der Nettorohertragsmethode mit den angewandten Nettorohertragsansätzen der gesamte sachliche Aufwand prinzipiell als miterfasst zu betrachten, ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsbeiträge nach dem Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 voll dem ermittelten Nettorohertrag zuzurechnen. | Direkte Staats- und Gemeindesteuern

Full text

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Verwaltungsgericht Abteilung: Abgaberechtliche Abteilung Rechtsgebiet: Direkte Staats- und Gemeindesteuern Entscheiddatum: 20.02.1991 Fallnummer: A 90 87 LGVE: 1991 II Nr. 13 Leitsatz: § 19 Abs. 1 Ziff. 2, § 93 Abs. 2 StG, § 22 StV. Steuerbare Einkünfte; Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Ist bei der Ermittlung des betrieblichen Einkommens nach der Nettorohertragsmethode mit den angewandten Nettorohertragsansätzen der gesamte sachliche Aufwand prinzipiell als miterfasst zu betrachten, ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsbeiträge nach dem Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 voll dem ermittelten Nettorohertrag zuzurechnen. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid:

A 90 87 — Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 20.02.1991 A 90 87 (1991 II Nr. 13) — Swissrulings