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Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.05.1998 V 98 25 (1998 II Nr. 16)

May 12, 1998·Deutsch·Lucerne·Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung·HTML·70 words·~1 min·4

Summary

§ 207 Abs. 1 lit. a PBG. Eine Konkurrenzsituation legitimiert nicht zu einer Beschwerde in Planungs- und Bausachen. Bestätigung der in LGVE 1997 II Nr. 12 publizierten Praxis. Daran hat auch das Binnenmarktgesetz nichts geändert, zumal dieses Gesetz nur die Gleichbehandlung der Ortsansässigen und Ortsfremden, nicht aber diejenigen von Ortsansässigen unter sich zum Gegenstand hat. | Planungs- und Baurecht

Full text

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Verwaltungsgericht Abteilung: Verwaltungsrechtliche Abteilung Rechtsgebiet: Planungs- und Baurecht Entscheiddatum: 12.05.1998 Fallnummer: V 98 25 LGVE: 1998 II Nr. 16 Leitsatz: § 207 Abs. 1 lit. a PBG. Eine Konkurrenzsituation legitimiert nicht zu einer Beschwerde in Planungs- und Bausachen. Bestätigung der in LGVE 1997 II Nr. 12 publizierten Praxis. Daran hat auch das Binnenmarktgesetz nichts geändert, zumal dieses Gesetz nur die Gleichbehandlung der Ortsansässigen und Ortsfremden, nicht aber diejenigen von Ortsansässigen unter sich zum Gegenstand hat. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid:

V 98 25 — Luzern Verwaltungsgericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 12.05.1998 V 98 25 (1998 II Nr. 16) — Swissrulings