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Luzern Obergericht Kriminal- und Anklagekommission 15.03.2000 KA 99 161 (2000 I Nr. 64)

March 15, 2000·Deutsch·Lucerne·Obergericht Kriminal- und Anklagekommission·HTML·221 words·~1 min·5

Summary

§§ 125, 137 ff. und 284 StPO. Mittels Kostenrekurs gemäss § 284 StPO kann die Einstellung des Strafverfahrens nicht angefochten werden. | Strafprozessrecht

Full text

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 15.03.2000 Fallnummer: KA 99 161 LGVE: 2000 I Nr. 64 Leitsatz: §§ 125, 137 ff. und 284 StPO. Mittels Kostenrekurs gemäss § 284 StPO kann die Einstellung des Strafverfahrens nicht angefochten werden. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: In einem Kostenrekursverfahren nach § 284 StPO sah sich die Kriminal- und An-klagekommission zu folgenden Erwägungen veranlasst: Soweit die Privatklägerin vorbringt, sie sei durch den Angeschuldigten massiv beeinflusst worden, sie sei ihm hörig und seiner Dominanz völlig ausgeliefert gewesen, kritisiert sie die Einstellung der Strafuntersuchung. Der Bericht von Dr. med. A. vom 13. Juni 1999, in welchem dieser sich in allgemeinen Überlegungen zum Gesundheitszustand der Privatklägerin aus psychiatrischer Sicht äussert, soll deren Abhängigkeit aus fachärztlicher Sicht begründen. Die Privatklägerin hält fest, dass die Vorinstanz diesen Punkt nicht beachtet und in der Sache nicht genügend ermittelt habe, um einen Entscheid fällen zu können. Der Privatklägerin wäre es offen gestanden, die ihrer Auffassung nach zu Unrecht erfolgte Einstellung des Strafverfahrens mit dem sog. Überweisungsrekurs gemäss §§ 137 ff. StPO anzufechten. Darauf hat sie aber verzichtet und sich auf die Anfechtung des Kostenpunkts beschränkt. Es geht nicht an, dass sich die Kriminal- und Anklagekommission im Rahmen eines Kostenrekurses gemäss § 284 StPO vorfrageweise mit dem Prüfungsprogramm eines Überweisungsrekurses befassen muss (vgl. § 138 Abs. 2 StPO).

Kriminal- und Anklagekommission, 15. März 2000 (KA 99 161)

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