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Bundespatentgericht 21.12.2021 O2020_002

December 21, 2021·Deutsch·CH·CH_PATG·PDF·13,280 words·~1h 6min·1

Summary

Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Neuheit gutgeheissen | Fachmann, Fachrichtervotum, Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Örtliche Zuständigkeit international, Patentansprüche Auslegung, Unzulässige Änderung (Art. 123(2) EPÜ)

Full text

Bundespatentgericht Tribunal fédéral d e s b r ev e t s Tribunale federale d e i brevetti Tribunal federal d a p a t en t a s Federal Patent Court

O2020_002 Urteil v o m 2 1 . Dezember 2021 Besetzung Präsident Dr. iur. Mark Schweizer (Vorsitz), Richter Dipl. Masch.-Ing. ETH André Werner (Referent), Richter Dipl. Phys. ETH Kurt Stocker, Erste Gerichtsschreiberin lic. iur. Susanne Anderhalden

Verfahrensbeteiligte Delica AG, Bresteneggstrasse 4, 5033 Buchs, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. iur. Stefan Kohler und MLaw Jonas D. Gassmann, Vischer AG, Schützengasse 1, Postfach, 8021 Zürich 1, patentanwaltlich beraten durch Christoph Müller, Hepp Wenger Ryffel AG, Friedtalweg 5, 9500 Wil, Klägerin

gegen Koninklijke Douwe Egberts B.V., Oosterdoksstraat 80, NL-1011 DK Amsterdam, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Andrea Mondini, TIMES Attorneys, Feldeggstrasse 12, 8024 Zürich, patentanwaltlich beraten durch Dr. Theodore Choi und Christoph Fraefel, Schaad Balass Menzl & Partner AG, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich, Beklagte

Gegenstand Patentnichtigkeit

O2020_002 Das Bundespatentgericht zieht in Erwägung: Prozessgeschichte 1. Am 2. Juni 2020 reichte die Klägerin die Klageschrift ein mit folgenden Rechtsbegehren: «1. Es sei festzustellen, dass das Schweizer Patent CH 711 079 B1 nichtig ist; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten, unter Einschluss der für die patentanwaltliche Beratung notwendigen Auslagen.» 2. Am 9. Juli 2020 erstattete die Beklagte die Klageantwort mit folgenden Rechtsbegehren: «1. Hauptantrag: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, und die Nichtigkeitsklage sei dem entsprechend abzuweisen: 1. Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezu-

O2020_002 bereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hinbewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen

O2020_002 des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 8. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 9. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen

O2020_002 Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 11. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, dass unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 12. System gemäss Anspruch 11, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 13. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 10 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist. 2. Eventualrechtsbegehren zu Rechtsbegehren Ziff. 1: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, und die Klage sei dementsprechend abzuweisen (Änderung gegenüber Rechtsbegehren Ziff. 1 ist markiert): 1. Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der

O2020_002 Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30)

O2020_002 des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hinbewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann ist. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird.

O2020_002 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 8. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 9. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 11. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, dass unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende

O2020_002 (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 12. System gemäss Anspruch 11, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 13. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 10 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist. 3. Subeventualrechtsbegehren zu Eventualrechtsbegehren Ziff. 2: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, und die Klage sei dementsprechend abzuweisen (Änderungen gegenüber dem Eventualrechtsbegehren sind markiert): 1. Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kap-

O2020_002 sel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hinbewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das

O2020_002 freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null ist. wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst 87. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist.

O2020_002 98. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im ein- schliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 109. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 1110. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, dass unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 1211. System gemäss Anspruch 1110, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 1312. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 109 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontakt- ende (30) aufweist. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin, unter Einschluss der für die patentanwaltliche Beratung notwendigen Auslagen.»

O2020_002 3. Am 23. November 2020 fand eine Instruktions-/Vergleichsverhandlung statt, die zu keiner Einigung führte. 4. Die Replik der Klägerin erfolgte am 21. Januar 2021 mit unveränderten Rechtsbegehren. 5. Am 5. März 2021 erstattete die Beklagte die Duplik mit folgenden geänderten Rechtsbegehren: «1. Hauptantrag: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten und die Nichtigkeitsklage sei dementsprechend abzuweisen (Änderungen gegenüber Rechtsbegehren Ziff. 1 der Klageantwort sind markiert): 1. «Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6)

O2020_002 der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des ein- schliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des

O2020_002 Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, und die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 8. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist.

O2020_002 9. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt wird. 1110. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, das unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4). umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2). wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 1211. System gemäss Anspruch 1110, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 1312. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 109 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des ein- schliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist.» 2. Eventualiter zu Rechtsbegehren Ziff. 1: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, und die Klage sei dementsprechend abzuweisen (Änderungen gegenüber Rechtsbegehren Ziff. 1 der Klageantwort sind markiert):

O2020_002 1. «Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrich-

O2020_002 tung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teil- weise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vor- steht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Ab- stand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des ein- schliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ring- förmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann ist, und die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen

O2020_002 Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 8. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 9. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 1110. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, das unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4)

O2020_002 ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 1211. System gemäss Anspruch 1110, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 1312. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 109 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4i ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist.» 3. Eventualiter zu Rechtsbegehren Ziff. 2: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten und die Klage sei dementsprechend abzuweisen (Änderungen gegenüber dem Rechtsbegehren Ziff. 1 der Klageantwort sind markiert): 1. «Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezu-

O2020_002 bereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) um- schliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wo- bei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen er- streckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seiten- wand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil

O2020_002 des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann ist, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst und die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 2. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist.

O2020_002 6. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist. 7. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 87. Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 98. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 119. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, das unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 1210. System gemäss Anspruch 119, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist. 1311. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 108 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8)

O2020_002 zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist.» 4. Eventualiter zu Rechtsbegehren Ziff. 3: Das Patent CH 711 079 B1 sei mit folgenden eingeschränkten Ansprüchen aufrechtzuerhalten und die Klage sei dementsprechend abzuweisen (Änderungen gegenüber dem Rechtsbegehren Ziff. 1 der Klageantwort sind markiert): 1. «System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids. das unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend: eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4). umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist. wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst. um das einschliessende Element (6} der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen. wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst. das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist, und eine Kapsel (2), enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper (12) umfasst, der eine mittlere Kapselkörperachse (12A) hat, wobei der Aluminiumkapselkörper (12) mit einem Boden (18), einer Seitenwand (16) und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) ausgestattet ist, wobei die Kapsel (2) ferner einen Aluminiumdeckel (14) umfasst, der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) befestigt ist, wobei der Deckel (14) die Kapsel (2) hermetisch abschliesst, wobei die Kapsel (2) ferner ein Dichtungselement (28) an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) umfasst, um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element (41) mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende (30) umfassenden einschliessenden Element (6) einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4) vorzusehen, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung (4), verschlossen wird, sodass der sich nach

O2020_002 aussen erstreckende Flansch (20) der Kapsel (2) und mindestens ein Teil des Dichtungselements (28) der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element (6) und dem Verschlusselement (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (2) ein Lager für das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ausbildet, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) gefaltet wird, sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt

O2020_002 und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hin bewegt wird, sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann ist, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten TeiI umfasst und die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 2. System (1) Kapsel (2) gemäss Anspruch 1, wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels eines Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 3. System (1) Kapsel (2) gemäss Anspruch 1 oder 2, wobei der Fortsatz (53), die Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers und das Plateau (52) so angeordnet sind, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Plateau (52) kontaktiert wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 4. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) ein Fortsatzoberteil umfasst und so konfiguriert ist, dass sein Fortsatzoberteil eine radiale Kraft auf das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) ausübt, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird. 5. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens ein Fortsatz (50, 51, 53) eine Fortsatz-Seitenwand (54) umfasst, die relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 6. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist.

O2020_002 7. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Plateau (52) einen gekrümmten Teil umfasst. 87. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Plateau (52) im Wesentlichen flach ist und wobei das Plateau (52) relativ zu dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) des Aluminiumkapselkörpers geneigt ist. 98. System (1) Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Dichtungsstruktur verformbar ist, sodass das Lager mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) fluiddicht umschliesst, wenn in der Verwendung der maximale Fluiddruck im einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) im Bereich von 6 bis 20 bar, vorzugsweise zwischen 12 und 18 bar ist. 10. System (1) zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel (2) unter der Verwendung eines Fluids, das unter Druck in die Kapsel (2) zugeführt wird, umfassend; eine Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) aufweist, wobei die Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8), wie zum Beispiel eine Extraktionsplatte, umfasst, um das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) zu verschliessen, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist; eine Kapsel (2) gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche. 12109.System gemäss Anspruch 11 einem der vorgehenden Ansprüche, wobei das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) mit einer Vielzahl sich radial erstreckender offener Nuten (40) ausgestattet ist.» 13. Verwendung einer Kapsel (2) gemäss einem der Ansprüche 1 bis 108 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (4), umfassend ein einschliessendes Element (6) zum Aufnehmen der Kapsel (2), wobei das einschliessende Element (6) ein Fluideinspritzmittel (10) zum Zuführen von Fluid unter Druck in die Kapsel (2) umfasst, wobei di Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein Verschlusselement (8) zum Verschliessen des einschliessenden Elements (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) umfasst, wobei das einschliessende Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) ferner ein ringförmiges

O2020_002 Element (41) umfasst, das eine Mittelachse des ringförmigen Elements (41) und ein freies Kontaktende (30) aufweist.» 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin, unter Einschluss der für die patentanwaltliche Beratung notwendigen Auslagen.» 6. Die Stellungnahme der Klägerin zur Duplik erfolgte am 23. April 2021. Eine weitere Stellungnahme der Beklagten erfolgte am 7. Mai 2021. 7. In der Folge wurden die Parteien auf den 4. November 2021 zur Hauptverhandlung vorgeladen. 8. Am 29. Juni 2021 erstattete Richter André Werner sein Fachrichtervotum. Die Stellungnahmen der Parteien dazu erfolgten je mit Eingabe vom 17. September 2021. 9. Am 4. November 2021 fand die Hauptverhandlung statt. Prozessuales Zuständigkeit und anwendbares Recht 10. Die Klägerin ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Die Beklagte ist eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Es handelt sich somit um einen internationalen Sachverhalt. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen ein nationales Patent. Gemäss Art. 1 Abs. 2 IPRG i.V.m. Art. 22 Ziff. 4 LugÜ und Art. 26 Abs. 1 lit. a PatGG ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bundespatentgerichts gegeben. Gemäss Art. 110 Abs. 1 IPRG ist schweizerisches Recht anwendbar. 11. Die Verfahrenssprache ist Deutsch (Art. 36 Abs. 1 PatGG).

O2020_002 Feststellungsinteresse 12. Gemäss Art. 28 PatG steht die Nichtigkeitsklage jedermann zu, der ein Interesse nachweist, wobei die Rechtsprechung geringe Anforderungen an dessen Nachweis stellt.1 Es genügt, wenn die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und der Schutzbereich des Streitpatents sich auf das Tätigkeitsgebiet der Klägerin erstreckt.2 Die Ausführungen der Klägerin zum zwischen den Parteien bestehenden Wettbewerbsverhältnis sind von der Beklagten unbestritten geblieben. Ein Interesse der Klägerin an der Feststellung der Nichtigkeit des Streitpatents ist somit gegeben. Neue tatsächliche Behauptungen und Beweismittel in der Stellungnahme zur Duplik 13. Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung haben die Parteien im ordentlichen Verfahren wie auch im vereinfachten Verfahren zweimal unbeschränkt die Möglichkeit, sich zur Sache zu äussern und namentlich neue Tatsachen in den Prozess einzuführen. Danach haben sie nur noch unter den eingeschränkten Voraussetzungen von Art. 229 Abs. 1 ZPO das Recht, neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen.3 Die Neuformulierung von Patentansprüchen im Zivilprozess ist dem Vorbringen von Noven gleich zu achten.4 Gemäss Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO werden neue Tatsachen und Beweismittel berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht wurden und bereits vor Abschluss des Schriftenwechsels oder vor der letzten Instruktionsverhandlung vorhanden waren, aber trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorher vorgebracht werden konnten (unechte Noven). Bringt die Beklagte in der Duplik neue Tatsachenbehauptungen und/oder Beweismittel ein, so ist der Sorgfaltsnachweis gemäss Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO erfüllt, wenn «die Dupliknoven für diese Noveneingabe kausal sind (…). Erforderlich ist einerseits, dass (erst) die Dupliknoven das Vorbrin- 1 BGE 116 II 196 E. 2 – «Doxycyclin III». 2 BPatGer, Urteil O2012_030 vom 7. September 2013, E. 16.3 f. 3 BGE 146 III 55 E. 2.3.1 – «Durchflussmessfühler». 4 BGE 146 III 416 E. 4.1 m.w.H – «Gelenkpfanne».

O2020_002 gen der unechten Noven veranlasst haben, andererseits, dass die unechten Noven in technischer bzw. thematischer Hinsicht als Reaktion auf die Dupliknoven aufzufassen sind».5 14. Der Klägerin wurde im Anschluss an den Eingang der Duplik durch die Beklagte Gelegenheit gegeben, zu neuen Begehren, Behauptungen und Beweismittel der Duplik Stellung zu nehmen. Die Klägerin hat dies in Form einer umfassenden Stellungnahme mit neuen Beweismitteln getan. Die Beklagte hat daraufhin beantragt, diese Stellungnahme als Ganzes nicht zu beachten. Nachdem die Beklagte mit der Duplik geänderte Rechtsbegehren eingereicht hat, was praxisgemäss als Vorbringen neuer tatsächlicher Behauptungen gilt, sind alle neuen tatsächlichen Behauptungen und Beweismittel der Klägerin zu den neuen Ansprüchen kausal durch diese Änderungen verursacht und daher auch nach Eintritt des Aktenschlusses zulässig. In RZ 4 ihrer Stellungnahme weist die Klägerin explizit auf diesen Umstand hin. Die Beklagte hat durch die Änderungen an den Patentansprüchen des Streitpatents in der Duplik den Umfang der Stellungnahme zur Duplik im Wesentlichen selbst verursacht. Die Stellungnahme zur Duplik ist zu beachten. Soweit sich einzelne neue Behauptungen in der Stellungnahme zur Duplik finden, die nicht kausal auf neues Vorbringen in der Duplik zurückzuführen sind, wären diese unbeachtlich. Das Gericht erkennt keine solchen Behauptungen, die massgeblich für den Ausgang des Verfahrens wären. Der Antrag der Beklagten, die Stellungnahme zur Duplik vom 23. April 2021 nicht zu beachten, ist daher abzuweisen. Ausländische Verfahren 15. Die Beklagte ist Inhaberin der deutschen Patentanmeldung DE 10 2016 006 034.4 sowie des daraus abgezweigten deutschen Gebrauchsmusters DE 20 2016 106 171.7, welche Schutzrechte die gleichen Prioritäten wie das Streitpatent beanspruchen. DE 10 2016 006 034.4 wurde im Prüfungsverfahren mit Beschluss vom 6. März 2018 zurückgewiesen. Aus

5 BGE 146 III 55 E. 2.5.2 – «Durchflussmessfühler».

O2020_002 DE 20 2016 106 171.7 heraus hat die Beklagte gegen die Klägerin in Deutschland eine Verletzungsklage eingereicht und die Klägerin hat einen Antrag auf Löschung gegen dieses Schutzrecht eingereicht. Das Löschungsverfahren betreffend DE 20 2016 106 171 U1 ist noch hängig. In einem Zwischenbescheid vom 19. April 2021 hat die Gebrauchsmusterabteilung des deutschen Patent- und Markenamtes festgehalten, dass es dem Gebrauchsmuster DE 20 2016 106 171 U1 nach vorläufiger Prüfung an Neuheit fehle. Das Patentamt von Grossbritannien und das europäische Patentamt haben Patentanmeldungen mit im wesentlichen gleichen Ansprüchen wie denjenigen, mit denen die Beklagte das Streitpatent verteidigt, zur Erteilung zugelassen. Streitpatent 16. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des Streitpatents CH 711 079, das am 13. Mai 2016 angemeldet und dessen Erteilung am 15. November 2016 veröffentlicht wurde. Das Streitpatent beansprucht die Prioritäten der WO PCT/NL2015/050349 vom 15. Mai 2015 und WO PCT/NL2016/050342 vom 13. Mai 2016. Technischer Hintergrund 17. Das Streitpatent betrifft Kapseln, die eine Substanz zur Zubereitung eines Getränks enthalten (typischerweise gemahlenen Kaffee) zur Verwendung in Getränkezubereitungsmaschinen (d.h. Kaffeemaschinen). Der Stand der Technik in diesem Gebiet ist umfassend. Die Erfindung macht sich zur Aufgabe, das Dichtungselement zu verbessern, das an der Kapsel angebracht ist und nach Einfügen der Kapsel in das einschliessende Element des Kapselhalters der Maschine letzteres abdichtet.

O2020_002 Abbildung 1: Fig. 1 und 2 aus dem Streitpatent mit Kapsel 2, einschliessendem Element 6, Verschlusselement 8 und schematisch dargestelltem Dichtungselement 28 (linke Abbildung) und einschliessendem Element mit offenen Nuten 40 (rechte Abbildung) Bei gewissen Getränkezubereitungsvorrichtungen ist das freie Kontaktende des einschliessenden Elements mit sich radial erstreckenden offenen Nuten ausgestattet, die als Lufteinlässe wirken, nachdem die Kraft zwischen dem einschliessenden Element und dem Kapselhalter gelöst wird, sodass es für einen Benutzer leichter ist, die Kapsel herauszunehmen (Abs. [0006]). Gemäss dem Streitpatent erschweren es diese offenen Nuten, eine wirksame Abdichtung zu erzielen. Unabhängiger Anspruch 1 18. Das Patent löst die subjektive Aufgabe, ein alternatives Dichtungselement zur Verfügung zu stellen, das relativ leicht herzustellen ist, umweltfreundlich ist und eine zufriedenstellende Abdichtung selbst dann erzielt, wenn das freie Kontaktende des einschliessenden Elements (Kapselhalter) mit sich radial erstreckenden offenen Nuten ausgestaltet ist (Abs. [0007] mit einer Kapsel gemäss unabhängigem Anspruch 1, der hier in der geänderten Fassung gemäss Duplik und in der beklagtischen Merkmalsgliederung wiedergegeben wird: 1 Kapsel, 1.1 enthaltend eine Substanz zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks durch Extrahieren und/oder Lösen der Substanz mittels der Zufuhr eines Fluids unter Druck in die Kapsel, 1.2. wobei die Kapsel einen Aluminiumkapselkörper umfasst, 1.2.1 der eine mittlere Kapselkörperachse hat,

O2020_002 1.2.2 wobei der Aluminiumkapselkörper mit einem Boden, einer Seitenwand und einem sich nach aussen erstreckenden Flansch ausgestattet ist, 1.3 wobei die Kapsel ferner einen Aluminiumdeckel umfasst, 1.3.1 der auf dem sich nach aussen erstreckenden Flansch befestigt ist, 1.3.2 wobei der Deckel die Kapsel hermetisch abschliesst, 1.4 wobei die Kapsel ferner ein Dichtungselement an dem sich nach aussen erstreckenden Flansch umfasst, 1.4.1 um einen fluiddichten Kontakt mit einem ein ringförmiges Element mit einer Mittelachse und einem freien Kontaktende umfassenden einschliessenden Element einer Getränkezubereitungsvorrichtung vorzusehen, wenn die Kapsel in dem einschliessenden Element der Getränkezubereitungsvorrichtung angeordnet ist und das einschliessende Element mittels eines Verschlusselements der Getränkezubereitungsvorrichtung, wie zum Beispiel einer Extraktionsplatte der Getränkezubereitungsvorrichtung, verschlossen wird, 1.4.2 sodass der sich nach aussen erstreckende Flansch der Kapsel und mindestens ein Teil des Dichtungselements der Kapsel zwischen dem einschliessenden Element und dem Verschlusselement der Getränkezubereitungsvorrichtung in dichtendem Eingriff sind, dadurch gekennzeichnet, dass 1.5 die Kapsel ein Lager für das einschliessende Element der Getränkezubereitungsvorrichtung ausbildet, wenn die Kapsel in dem einschliessenden Element der Getränkezubereitungsvorrichtung angeordnet ist und das einschliessende Element mittels eines Verschlusselements der Getränkezubereitungsvorrichtung verschlossen wird, 1.5.1 und das Lager dabei mindestens einen Teil des freien Kontaktendes des ringförmigen Elements umschliesst,

O2020_002 1.5.2 wobei das Lager derart ausgebildet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels liegt, 1.5.3 und in der Verwendung beim Schliessen des einschliessenden Elements mittels des Verschlusselements der mindestens eine erste Teil des Lagers dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende des ringförmigen Elements zum Verschlusselement hin bewegt wird, 1.5.4 wobei das Lager mindestens teilweise über das freie Kontaktende des ringförmigen Elements gefaltet wird, 1.5.5 sodass nach dem Schliessen des einschliessenden Elements mittels des Verschlusselements der mindestens ein erster Teil des Lagers auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels liegt, 1.5.6 wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, 2.1 wobei das Lager, welches im Zustand, in dem die Kapsel (2) in dem einschliessenden Element (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen ist, mindestens einen Teil des freien Kontaktendes (30) des ringförmigen Elements (41) umschliesst, mindestens teilweise durch das Dichtungselement (28) ausgebildet wird, 6.1 wobei das Dichtungselement (28) einen Fortsatz (53), der von dem sich nach aussen erstreckenden Flansch (20) vorsteht, und ein Plateau (52) zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers umfasst, 6.2. wobei das Lager von dem Fortsatz (53), dem Plateau (52) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers ausgebildet wird, 6.3 wobei der Abstand zwischen dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) so ist, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) von dem Fortsatz (53) und der Seitenwand (16) des Aluminiumkapselkörpers eingeschlossen wird, wenn die Kapsel (2) in dem einschliessenden Ele-

O2020_002 ment (6) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) angeordnet ist und das einschliessende Element (6) mittels des Verschlusselements (8) der Getränkezubereitungsvorrichtung (4) verschlossen wird, 6.4 wobei das Dichtungselement (28) derart ausgestaltet ist, dass vor der Verwendung mindestens ein erster Teil des Plateaus (52) auf einer ersten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt 6.5 und in der Verwendung beim Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) dadurch abgesenkt wird, dass das freie Kontaktende (30) des ringförmigen Elements (41) zum Verschlusselement (8) hinbewegt wird, 6.6 sodass das Plateau (52) mindestens teilweise über das freie Kontaktende (30) gefaltet wird, 6.7 wobei nach dem Verschliessen des einschliessenden Elements (6) mittels des Verschlusselements (8) der mindestens eine erste Teil des Plateaus (52) auf einer zweiten Höhe oberhalb des Deckels (14) liegt, wobei die erste Höhe grösser als die zweite Höhe ist und die zweite Höhe null sein kann, 15 und dass die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt sind. 19. Der unabhängige Anspruch 16 ist auf ein «System» zur Zubereitung eines Getränks gerichtet, d.h. auf Kapsel und Getränkezubereitungsvorrichtung (Kaffeemaschine). Er wird hinten, E. 44, wiedergegeben. Der unabhängige Anspruch 18 ist ein Verwendungsanspruch, gerichtet auf die Verwendung einer Kapsel gemäss einem der Erzeugnisansprüche 1-9 in einer Getränkezubereitungsvorrichtung (hinten, E. 46). Massgeblicher Fachmann 20. Die Kenntnisse und Fähigkeiten des massgeblichen Fachmannes sind in zwei Schritten zu bestimmen: Zuerst ist das für die zu beurteilende Erfindung massgebliche Fachgebiet, anschliessend Niveau und Umfang der Fähigkeiten und Kenntnisse des Fachmannes des entsprechenden Fach-

O2020_002 gebiets zu bestimmen. Das massgebliche Fachgebiet bestimmt sich nach dem technischen Gebiet, auf dem das von der Erfindung gelöste Problem liegt.6 Die Fähigkeiten und Kenntnisse des Fachmannes umschreibt das Bundesgericht mit der Formulierung, der durchschnittlich gut ausgebildete Fachmann, auf den bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit abgestellt werde, sei «weder ein Experte des betreffenden technischen Sachgebiets noch ein Spezialist mit hervorragenden Kenntnissen. Er muss nicht den gesamten Stand der Technik überblicken, jedoch über fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten, über eine gute Ausbildung sowie ausreichende Erfahrung verfügen und so für den in Frage stehenden Fachbereich gut gerüstet sein».7 Was dem fiktiven Fachmann fehlt, ist jede Fähigkeit des assoziativen oder intuitiven Denkens.8 Wo ein Problem mehrere technische Gebiete beschlägt, kann die fiktive Fachperson aus einem Team von Fachleuten aus unterschiedlichen Fachgebieten gebildet werden.9 Die Beklagte umschreibt den Fachmann in der Klageantwort wie folgt: Beim Fachmann handelt es sich dabei um einen Maschinenbauingenieur mit Kenntnissen in der Mechanik und Erfahrung in der Entwicklung solcher Kapseln, der die gängigen Getränkezubereitungsvorrichtungen zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel kennt. Dieser Umschreibung wird seitens der Klägerin nicht widersprochen. Damit kann im Folgenden von einem Fachmann ausgegangen werden, der ein Maschinenbauingenieur mit Kenntnissen in der Mechanik ist und Erfahrung in der Entwicklung von Kapseln besitzt und der die gängigen Getränkezubereitungsvorrichtungen zur Zubereitung eines trinkbaren Getränks aus einer Kapsel kennt. Konkret bedeutet dies: Kenntnisse in Bezug auf Materialen und deren Eigenschaften für derartige Kapseln, Kenntnisse in Bezug auf den Aufbau solcher Kapseln, Kenntnisse in Bezug auf die Eigenschaften zur Verwendung in Extraktionsmaschinen und Kenntnisse der Wirkungsweise des Schliess- und Betätigungsmechanismus derartiger Maschinen.

6 BPatGer, Urteil S2017_001 vom 1. Juni 2017, E. 4.4. 7 BGE 120 II 71 E. 2. 8 BGE 120 II 312 E. 4b – «cigarette d‘un diamètre inférieur»; CR-PI-LBI- Scheuchzer, Art. 1 N 122. 9 BGE 120 II 71 E. 2 – «Wegwerfwindel»; BPatGer, Urteil S2017_001 vom 1. Juni 2017, E. 4.4.

O2020_002 Auslegung der geltend gemachten Patentansprüche 21. Patentansprüche sind nach den Grundsätzen von Treu und Glauben,10 d.h. der Bereitschaft, den Anspruch zu verstehen und ihm einen vernünftigen technischen Sinn zu geben, zu lesen.11 Dabei ist grundsätzlich vom Patentanspruch als Ganzes auszugehen.12 Wo sich einem Anspruch auch nach Auslegung unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen keine glaubhafte technische Lehre entnehmen lässt, trägt der Patentinhaber die Folgen der unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Definition des beanspruchten Gegenstandes.13 Patentansprüche sind aus der Sicht des massgebenden Fachmanns im Lichte der Beschreibung und der Zeichnungen auszulegen (Art. 51 Abs. 3 PatG). Das allgemeine Fachwissen ist als sogenannter liquider Stand der Technik ebenfalls Auslegungsmittel.14 Definiert die Patentschrift einen Begriff nicht abweichend, so ist vom üblichen Verständnis im betreffenden technischen Gebiet auszugehen. Patentansprüche sind funktional auszulegen, d.h. ein Merkmal soll so verstanden werden, dass es den vorgesehenen Zweck erfüllen kann.15 Der Anspruch soll so gelesen werden, dass die im Patent genannten Ausführungsbeispiele wortsinngemäss erfasst werden; andererseits ist der Anspruchswortlaut nicht auf die Ausführungsbeispiele einzuschränken, wenn er weitere Ausführungsformen erfasst.16 Wenn in der Rechtsprechung von einer «breitesten Auslegung» von Anspruchsmerkmalen gesprochen wird,17 so muss das derart verstandene Merkmal immer in der Lage sein, seinen Zweck im Rahmen der Erfindung zu erfüllen. D.h. der Anspruch ist grundsätzlich nicht unter seinem Wortlaut auszulegen, aber

10 BGE 107 II 366 E. 2 – «Liegemöbel-Gestell». 11 Die ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA, verwendet den Ausdruck «with a mind willing to understand», z.B. T 190/99 vom 6. März 2001, E. 2.4. 12 BGE 107 II 366 E. 2 – «Liegemöbel-Gestell». 13 Vgl. T 1018/02 vom 9. Dezember 2003, E. 3.8; BGer, Urteil 4A_490/2020 vom 25. Mai 2021, E. 6.1 – «Lumenspitze» (zur Publikation vorgesehen); Urteil 4A_581/2020 vom 26. März 2021, E. 3 – «Peer-to-Peer Protokoll». 14 BGer, Urteil 4A_541/2013 vom 2. Juni 2014, E. 4.2.1 – «Fugenband». 15 BRUNNER, Der Schutzbereich europäisch erteilter Patente aus schweizerischer Sicht – eine Spätlese, sic! 1998, 348 ff., 354. 16 BPatGer, Urteil O2013_008 vom 25. August 2015, E. 4.2 – «elektrostatische Pulversprühpistole». 17 BPatGer, Urteil O2013_008 vom 25. August 2015, E. 4.2 – «elektrostatische Pulversprühpistole».

O2020_002 auch nicht so, dass Ausführungsformen erfasst werden, die die erfindungsgemässe Wirkung nicht erzielen.18 Die Entstehungsgeschichte bzw. das Erteilungsverfahren ist für die Auslegung der Patentansprüche nicht massgebend.19 Noch weniger relevant sind entsprechend die Erteilungsgeschichten anderer Patente aus der gleichen Patentfamilie, weshalb die entsprechenden Argumente der Parteien nicht weiter berücksichtigt werden. Auslegung von «Aluminium» 22. Die Klägerin legt den Begriff «Aluminiumkapselkörper» (Merkmal 1.2) und «Aluminiumdeckel» (Merkmal 1.3) breit aus, wonach unter dem Begriff «Aluminium» auch eine Aluminiumlegierung oder ein Schichtwerkstoff mit Aluminium, wie ein Laminat, umfasst sein könne. Die Beklagte widerspricht dieser Betrachtungsweise und will den Begriff «Aluminium» in diesem Zusammenhang eng verstehen, insbesondere mit Verweis auf unterschiedliche physikalische Eigenschaften von Aluminium in Vergleich beispielsweise zu Kunststoff oder auch Laminaten. Dazu wird durch die Beklagte darauf hingewiesen, dass es für den Fachmann im Kontext der Beschreibung des Streitpatentes klar sei, dass diese unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften von Aluminium insbesondere die Verformbarkeit im Hinblick auf den Erhalt eines fluiddichten Kontaktes betreffen. Ausser einem einzigen Abschnitt der Beschreibung (Abs. [0046]), in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch eine Aluminiumlegierung unter dem Begriff Aluminium eingeschlossen sei, findet sich allerdings kein weiterer Hinweis auf diesbezügliche spezifischen Eigenschaften des Kapselmaterials. In Bezug auf das Material des Dichtungselementes wurde erst mit der Duplik als einschränkendes bzw. präzisierendes Merkmal in den Hauptanspruch aller Rechtsbegehren aufgenommen, dass die Dichtungsstruktur und der Rest des Kapselkörpers «aus dem gleichen Blechmaterial hergestellt» sind. Die Beklagte weist auch darauf hin, dass im Stand der Technik ein Laminat, das auch Aluminium enthält, als anderes Material als Aluminium dargestellt werde.

18 BPatGer, Urteil O2016_009 vom 18. Dezember 2018, E. 25 – «Durchflussmessfühler»; BPatGer, Urteil S2018_007 vom 2. Mai 2019, E. 14 – «Werkzeugeinrichtung». 19 BGE 143 III 666 E. 4.3 – «Pemetrexed II».

O2020_002 23. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist Aluminium das chemische Element mit dem Elementsymbol AI und der Ordnungszahl 13. Der Fachmann weiss nun aber, dass für technische Anwendungen wie den im Streitpatent beschriebenen Kapselkörper Aluminium in Reinform wegen seiner Materialeigenschaften ungeeignet ist. In der Praxis werden daher meist Aluminiumlegierungen eingesetzt, die dennoch als «Aluminium» bezeichnet werden. Nichts anderes ergibt sich aus der Beschreibung des Streitpatents (Abs. [0046]). Hingegen wird ein Aluminiumlaminat im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als «Aluminium», sondern eben als Aluminiumlaminat oder Aluminium-Mehrschichtfolie bezeichnet. Als Indiz für diesen Gebrauch kann die von der Beklagten angeführte Patentanmeldung WO 2014/184652 A1 gesehen werden, die ebenfalls eine Kapsel für ein Getränkezubereitungssystem beschlägt. Dort wird auf S. 7:14-16 unterschieden zwischen Aluminium, Aluminiumlegierung und einem Laminat, umfassend mindestens eine Schicht aus Aluminium. Mehr als ein Indiz liegt darin allerdings nicht, denn wie ein Begriff in einer anderen Patentschrift gebraucht wird, ist für die Auslegung grundsätzlich nicht bestimmend. Entscheidend ist, dass die Klägerin nicht aufzeigen kann, dass die Patentschrift abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch unter Aluminium auch ein Aluminiumlaminat, d.h. eine Mehrschichtenfolie mit Schichten, die nicht nur aus Aluminium(legierungen) bestehen, versteht. «Aluminiumkapselkörper» und «Aluminiumdeckel» sind entsprechend als bestehend aus Aluminium, bzw. einer Aluminiumlegierung, zu verstehen. Auslegung von «wobei der Deckel die Kapsel hermetisch abschliesst» 24. Die Beklagte will den Begriff gemäss Merkmal 1.3.2 derart verstanden wissen, dass der auf die Kapsel aufgesetzte Deckel die Eigenschaft aufweisen muss, dass damit das Kapselinnere «absolut» gegenüber der Aussenwelt abgeschlossen ist, so dass ein Materieaustausch ausgeschlossen ist. Die Klägerin entnimmt der Beschreibung, dass die Kapsel mit dem Deckel «versiegelt» sein kann (unter Hinweis auf Abs. [0046]). Die von der

O2020_002 Beklagten vertretene Auslegung sei auf den Bereich der Chemie beschränkt. 25. Im allgemeinen technischen Sprachgebrauch wird «hermetischer Verschluss» verstanden als ein absolut dichter, keinen Materieaustausch zulassenden Abschluss (Falbe/Regitz, Römpp Chemie Lexikon, 9. Aufl. Stuttgart 1990). Aus dem Streitpatent ergibt sich keine abweichende Verwendung. «Versiegeln» bedeutet unter anderem «so verschliessen, dass bestimmte Stoffe (Flüssigkeiten, Gase, Staub) nicht eindringen oder entweichen können.20 Der Fachmann erkennt, dass die beanspruchten Kapseln in der Regel in einer Umgebung mit Atemluft gelagert werden. Unter einem «hermetischen Abschluss» i.S.d. Anspruchs ist damit ein Verschluss zu verstehen, der luftdicht ist. Auslegung von «Flansch» 26. Die Beklagte will zwischen «Flansch» und «Dichtungselement» unterscheiden. Der Flansch umfasse weder «Pl

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