Beschluss vom 17. Januar 2024 Berufungskammer Besetzung Richterinnen Andrea Blum, Vorsitzende Barbara Loppacher und Petra Venetz Gerichtsschreiber Franz Aschwanden
Parteien 1. MYKOLA MARTYNENKO, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt Reza Vafadar, Berufungsführer / Anschlussberufungsgegner / Beschuldigter
2. A., erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin Ganden Tethong, Berufungsführer / Anschlussberufungsgegner / Beschuldigter
3. B. S.A., vertreten durch Rechtsanwalt André Clerc, Berufungsführerin / Anschlussberufungsgegnerin / Drittbetroffene
4. G. LTD., Berufungsführerin / Anschlussberufungsgegnerin / Berufungsführerin
Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal
Geschäftsnummer: CN.2024.1
- 2 gegen
BUNDESANWALTSCHAFT, vertreten durch Staatsanwalt des Bundes Werner Pfister, Berufungsgegnerin / Anschlussberufungsführerin / Anklagebehörde
Gegenstand
Berufungen des Beschuldigten A. vom 19. Oktober 2020, des Beschuldigten Martynenko vom 20. Oktober 2020, der B. S.A. vom 24. Februar 2021 und der G. Ltd. vom 24. Februar 2021 sowie Anschlussberufung der Bundesanwaltschaft vom 25. November 2020 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.77 vom 26. Juni 2020 Rückzug der Anschlussberufung
- 3 - Die Berufungskammer erwägt: 1. Mit Urteil der Strafkammer SK.2019.77 vom 26. Juni 2020, gleichentags mündlich eröffnet und begründet (TPF pag. 76.720.009 ff.; 76.930.001 ff.; CAR pag. 1.100.093 ff.), wurde der Beschuldigte Mykola MARTYNENKO der qualifizierten Geldwäscherei im Sinne von Art. 305bis Ziffer 1 und Ziffer 2 lit. b StGB schuldig gesprochen und mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, wovon 12 Monate vollziehbar und 16 Monate bedingt vollziehbar, sowie mit einer bedingten Geldstrafe von 250 Tagessätzen à Fr. 1'000.-- mit Probezeiten von 2 Jahren bestraft. Zulasten von MARTYNENKO und zugunsten der Eidgenossenschaft wurde eine Ersatzforderung von Fr. 3'769'860.80 begründet. Der Beschuldigte A. wurde der qualifizierten Geldwäscherei im Sinne von Art. 305bis Ziffer 1 und Ziffer 2 lit. b StGB schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 200.--, beide bedingt vollziehbar, mit Probezeiten von 2 Jahren bestraft. Zudem wurden Vermögenswerte der Gesellschaften B. S.A. und G. Ltd. teilweise eingezogen, zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet, bzw. diese Firmen betreffende Beschlagnahmungen von Vermögenswerten zur (teilweisen) Begleichung der Ersatzforderung gemäss Dispositiv-Ziffer I. 4 aufrechterhalten. Anlässlich der Urteilseröffnung meldeten die Verteidiger der beiden Beschuldigten im Namen ihrer Mandanten mündlich Berufung an (Art. 399 Abs. 1 StPO; TPF pag. 76.720.012). Das Urteilsdispositiv wurde der B. und der G. respektive deren damaligen Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Hans-Peter Schaad, nicht eröffnet oder zugestellt (vgl. TPF pag. 76.720.009; 76.930.001 ff.). 2. Das begründete Urteil der Strafkammer SK.2019.77 vom 26. Juni 2020 (CAR pag. 1.100.005 ff.) wurde am 28. September 2020 an die Bundesanwaltschaft (nachfolgend: BA), die erbetenen Verteidiger der beiden Beschuldigten sowie auszugsweise an Rechtsanwalt Affolter, den vormaligen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten A., versandt (CAR pag. 1.100.109, 195 ff.). 3. Im Nachgang zur Übermittlung des erstinstanzlichen Urteils inkl. Berufungsanmeldung und sämtlicher Verfahrensakten an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (nachfolgend: Berufungskammer) erklärte der Beschuldigte A. mit Eingabe vom 19. Oktober 2020 (CAR pag. 1.100.113 bis -016) vollumfänglich Berufung und stellte die folgenden Anträge (CAR pag. 1.100.114): 1. Das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom 26. Juni 2020 (Geschäfts-Nr.: SK.2019.77) sei voIIumfängIich aufzuheben; 2. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei im Sinne von Art. 305bis Ziff. 1 und Ziff. 2 Iit. b StGB vollumfänglich frei zu sprechen; 3. Die Entschädigung von Rechtsanwalt Friedrich Affolter für die amtliche Verteidigung von A. im Zeitraum zwischen dem 7. Dezember 2018 bis zum 10. Dezember 2019 in