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Basel-Stadt Appellationsgericht 07.01.2020 ZK.2019.5 (AG.2020.24)

January 7, 2020·Deutsch·Basel-Stadt·Appellationsgericht·HTML·169 words·~1 min·8

Summary

Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG

Full text

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Kammer  

ZK.2019.5

ENTSCHEID

vom 7. Januar 2020

Mitwirkende

lic. iur. Gabriella Matefi, Dr. Olivier Steiner,

Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey, Dr. Marie-Louise Stamm

und Gerichtsschreiber Dr. Alexander Zürcher

Parteien

A____                                                                                                      Klägerin

[...]

vertreten durch [...]

gegen

B____                                                                                                      Beklagte

[...]

Gegenstand

Klage bei der einzigen kantonalen Instanz

betreffend Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren

nach Art. 137 FinfraG

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Kammer):

://:        In Gutheissung der Klage werden alle nicht direkt oder indirekt von der Klägerin gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.10 (Valorensymbol: [...]; Valorennummer: [...]; ISIN: [...]) für kraftlos erklärt.

            Die Gerichtskosten von CHF 20'000.–, im Falle der schriftlichen Begründung von CHF 30'000.–, werden der Klägerin auferlegt. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.

            Der vorliegende Entscheid wird nach Eintritt der formellen Rechtskraft im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

            Der vorliegende Entscheid wird den Parteien im Dispositiv eröffnet. Die Parteien erhalten die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs die Ausfertigung eines schriftlich begründeten Entscheids zu beantragen. Ohne entsprechenden Antrag der Parteien wird davon ausgegangen, dass die Parteien auf die Ausfertigung eines schriftlich begründeten Entscheids und die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichten.

            Mitteilung an:

-       Klägerin

-       Beklagte

-       Schweizerisches Handelsamtsblatt nach Eintritt der formellen Rechtskraft

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

Dr. Alexander Zürcher

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