Skip to content

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.12.2003 AGVE_2003_75

December 31, 2003·Deutsch·Aargau·Obergericht Verwaltungsgericht·PDF·177 words·~1 min·6

Summary

Beschwerdebegründung (§ 39 Abs. 2 VRPG). - Anforderungen an die Beschwerdebegründung, wenn eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips geltend gemacht wird.

Full text

308 Verwaltungsgericht 2003 74 Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Sozialhilfe, Kostengutsprachegesuch zu Gunsten einer Institution. Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert.

vgl. AGVE 2003 68 288 75 Beschwerdebegründung (§ 39 Abs. 2 VRPG). - Anforderungen an die Beschwerdebegründung, wenn eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips geltend gemacht wird. vgl. AGVE 2003 32 105 76 Beschwerde, aufschiebende Wirkung. - Der vorsorgliche Entzug der aufschiebenden Wirkung durch die verfügende Behörde (§ 44 Abs. 1 VRPG) muss begründet werden. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. November 2003 in Sachen R.B. gegen Entscheid des Bezirksamts L. Sachverhalt Dem Sozialhilfeempfänger wurde wegen Nichtbefolgung von Weisungen die materielle Hilfe um den Grundbedarf II gekürzt. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Beschluss entzog der Gemeinderat vorsorglich die aufschiebende Wirkung. Aus den Erwägungen Der vorsorgliche Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde in der Verfügung mit keinem Wort begründet. Die aufschiebende Wirkung ist die Regel, der vorsorgliche Entzug hat den Charakter einer klaren Ausnahme, die nur "aus wichtigen Gründen" angeordnet werden darf (§ 44 Abs. 1 VRPG; vgl. auch Michael Merker, Rechtsmit-

AGVE_2003_75 — Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.12.2003 AGVE_2003_75 — Swissrulings