Skip to content

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.01.2006 1-HA.2006.4

January 16, 2006·Deutsch·Aargau·Obergericht Verwaltungsgericht·PDF·219 words·~1 min·1

Summary

Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten Für einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen muss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem mit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche Rehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.).

Full text

2006 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 377 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

76 Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten Für einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen muss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem mit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche Rehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 16. Januar 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen T. B. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.4). 77 Ausschaffungshaft; Vollzug der Ausschaffung in gewünschten Staat Will ein Betroffener gestützt auf Art. 14 Abs. 2 ANAG in das Land seiner Wahl ausgeschafft werden, hat er den Nachweis zu erbringen, dass er legal in dieses Land einreisen kann (Erw. II./2.3.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 3. Februar 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen R.S. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.10). 78 Ausschaffungshaft; Haftbeendigungsgrund Ausschaffungshaft: Keine Haftentlassung nach vorläufiger Aussetzung des Vollzugs der Ausschaffung. Die vorläufige Aussetzung des Vollzugs der Ausschaffung durch die für den Wegweisungsentscheid zuständige Behörde führt in der Regel nicht zu einer Haftentlassung (Erw. II./3.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 11. Mai 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen Y. I. M. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.19).

1-HA.2006.4 — Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.01.2006 1-HA.2006.4 — Swissrulings