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Richter

26,476 richter

Krankentaggelder unterstünden nicht der Beitragspflicht
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Krankenversicherungen
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Krankenwagen
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Kränkung darstelle. Es sei deshalb unumgänglich
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Krebs befassen
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Kreditbeschlüsse
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Kredite zu gewähren (vgl. oben E. 5.1.2)
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Kreditvertrag
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Kreis 10
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Kreis 10 (ESchK)
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Kreis 10 (nachfolgend Schätzungskommission bzw. ESchK) überwiesen. Nachdem im Mai 2001 die Konzession für den Betrieb des Flughafens auf die Flughafen Zürich AG übergegangen war
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Kreis 14)
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Kreis 9
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Kreischen
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Kreislaufprobleme
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Kreuzstrasse 2
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Kriessern)
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Kriterien für die schematische Beurteilung der immissionsbedingten Entwertung von Mehrfamilienhäusern (und nicht für Ertragsliegenschaften anderer Art) zu entwickeln (1E.9/2007 E. 13). Zudem soll nicht deren Verkehrswert bzw. der Einfluss des Fluglärms auf diesen im Einzelfall ermittelt werden
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Kriterien gelten sollen. In der Botschaft des Bundesrates zum BGBB vom 19. Oktober 1988 wird festgehalten
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KRK; SR 0.107); aus diesen Bestimmungen - wie auch aus Art. 11 BV (Schutz der Kinder
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KRK; SR 0.107) nicht in offensichtlichem Widerspruch zum Kindeswohl stehen
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KRK; SR 0.107) sei dem Kindesinteresse vermehrt Rechnung zu tragen. Aus den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention ergibt sich zwar kein unmittelbarer Anspruch auf die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung
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KRK; SR 0.107) sowie auf Art. 24
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KRK; SR 0.107) verstossen
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KRK; SR 0.107) vorgeworfen werden: Diese Bestimmung verlangt nicht zwingend eine persönliche Anhörung des Kindes (BGE 124 II 361 E. 3c S. 368). Vielmehr konnte die Beschwerdeführerin 1 die Anliegen ihres Sohnes im Verfahren einbringen
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KR-Nr. 137a/2007
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Kubaturen umliegender Bauten übernommen werden müssten
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Kücheneinrichtungen
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Küchenutensilien
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Kugeldistel
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Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden
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Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden; in verfahrensrechtlicher Hinsicht ersuchten sie darum
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Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 7. September 2011
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Kulturgüterschutz als auch die Kantonale Denkmalpflege die geplante Umgestaltung als verträglich erachtet hätten
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Kulturgüterschutz das Bauvorhaben überprüft
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Kultur ihr unbekannt sind
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Kulturland der
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Kulturlandplan der Gemeinde Widen vom 16. Juni 1988/5. März 1991 in der Zone SP S Sportanlagen Schachenfeld bzw. gemäss dem Bauzonen-/Kulturlandplan der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg vom 16. Juni 2000/16. Januar 2001 in der Spezialzone Burkertsmatt SB. Die Beschwerdeführer stellen die Zonenkonformität des Vorhabens nicht in Abrede. Mit der Zonenfestlegung wurde aber grundsätzlich über die Standortfrage entschieden. Das vorliegend interessierende Baubewilligungsverfahren dient der Abklärung
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Kulturlandplan mit Ergänzung der Bau-
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Kulturlandplans beschloss die Gemeinde Merenschwand am 24. Juni 2002
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Kulturlandschaften sowie entsprechende Gewässer
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Kulturverein R.________ nach. Insgesamt sei von einem Monatseinkommen der Beschwerdeführer in Höhe von Fr. 4'660.-- auszugehen. Diesen Erträgen stehe ein finanzieller Bedarf von Fr. 5'348.-- pro Monat gegenüber
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Kultur wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit Entscheid vom 21. November 2008 wegen Aussichtslosigkeit ab. Darauf gelangten die beiden an das Verwaltungsgericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden (heute Obergericht)
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Kunden
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Kundendatenbank) zum Beleg der Tatsache
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Kunden etc.)
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Kundenfahrzeuge entstehen. Benötigt würden hierzu das Grundstück Kat.-Nr. 4470 (2'370 m2) sowie Teile des Grundstücks Kat.-Nr. 4469 (1'550 m2)
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Kundentäuschung zu betreiben sowie wirkungslose
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Kundenverkehr zur 1987 durch ein zusätzliches Gewächshaus
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Kundenwagen (rund 500 m2 ohne Tankraum
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