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Zweckbestimmung der Bauten oder Anlagen entsprechende Zufahrt für die Fahrzeuge - unter anderem - der Benützer (§ 237 Abs. 1 PBG). Erschlossen wird somit zwar ein Grundstück

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15. Aug. 12

Sachenrecht

5A 348/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Zurich·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung