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Zwar erwähnen die Beschwerdeführer verfassungsmässige Rechte. Dass das Recht auf Ehe schon durch eine Verfügung verletzt werde

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19. Mai 11

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 402/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten