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Zulassungsvoraussetzungen vorbehalten (BGE 120 Ia 247 E. 3a S. 250 f. mit Hinweisen). Die Verteidigungsrechte eines Angeklagten finden überdies an den Parteirechten der übrigen Verfahrensbeteiligten eine Schranke

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16. März 09

Strafprozess

1B 7/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·19 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung