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Ziff. 209.5). Dennoch spricht die Botschaft zu Art. 331 Abs. 2 SchKG einzig von der Regelung der Verdachtsfristen. Die Erklärung hierfür liegt in der Grundlage

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4. Feb. 08

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 418/2007/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·21 min·14
LeitentscheidBGEAbweisung