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Zielen der Raumplanung nicht widersprechen. Vorliegend habe die Beschwerdeführerin 1 die berechtigten raumplanerischen Bedenken den wirtschaftlichen Interessen des Beschwerdeführers 2 untergeordnet

1 Entscheide·0 Präsident·14 Aufrufe
15. Sept. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 118/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Zurich·DE·20 min·10
Teilweise Abweisung