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Ziel der in Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG enthaltenen Regelung ist die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs (Bericht der Expertenkommission zur Prüfung des Systems der direkten Steuern auf Lücken

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3. Feb. 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 453/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Bern·DE·17 min·2
Teilweise Abweisung