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Zahnarztkosten als auch ein Betrag von monatlich Fr. 220.-- für die auswärtige Verpflegung bei der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen. Des Weiteren müsse man beachten

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22. Jan. 13

Vertragsrecht

4A 639/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Aargau·DE·10 min·15
Teilweise Abweisung