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Y.________ hiergegen am 9. Juli 2012 geführte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erweist sich als offensichtlich unbegründet

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14. Dez. 12

Staatshaftung

2C 687/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Staatshaftung/Bern·DE·3 min·1
Abweisung