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Y.________ gegen die Einsetzung ihrer amtlicher Verteidiger erhobene Beschwerde hin hob die Anklagekammer des Kantons St. Gallen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 15. Februar bzw. 1. März 2011 am 29. März 2011 wieder auf. Sie erwog im Wesentlichen

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10. Juli 12

Strafprozess

1B 210/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·6 min·1
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