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Y.________ erhobene Beschwerde trat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt mit Urteil vom 5. Mai 2011 nicht ein. Zur Begründung führte das Appellationsgericht zusammenfassend aus

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15. Sept. 11

Strafprozess

1B 439/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/BaselStadt·DE·3 min·1
Nichteintreten