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Y.________ Eigentum an bestimmten verarrestieren Gegenständen. In der Folge sandte das Betreibungsamt dem Arrestgläubiger am 29. November 2011 die Anzeige der Eigentumsansprachen zu

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
23. Jan. 13

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 882/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·7 min·11
Teilweise Abweisung