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Y.________ dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 21. Dezember 2011 nicht ein. Es verneinte die Beschwerdelegitimation

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8. Feb. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 1/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·3 min·9
Abweisung