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Y.________ beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts. Der Entscheid des Regierungsstatthalters sei bezüglich der Überzeitbewilligung für den Tanzsaal zu bestätigen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen

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15. Juli 09

Grundrecht

1C 193/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Bern·DE·9 min·12
Teilweise Abweisung