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Y.________. Aufgrund von gesundheitlichen Schwierigkeiten wurde das Kind im Kantonsspital St. Gallen stationär behandelt. Am 15. April 2011 äusserten die interdisziplinären Dienste des Kantonsspitals gegenüber der Gemeinde A.________ Bedenken betreffend Verfügbarkeit

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15. Nov. 11

Familienrecht

5A 688/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/AppenzellAusserrhoden·DE·4 min·12
Nichteintreten