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X.________ sowie Eheleute Y.________ beantragen dem Bundesgericht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 10. Januar 2011 die Aufhebung des vorerwähnten Urteils. Das aufgelegte Projekt RhB-Bahnunterführung (inklusive Verlegung der Kantonsstrasse) sei nicht zu genehmigen

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
26. Apr. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 14/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·14 min·11
Teilweise Abweisung