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X.________ habe wiederholt zu schweren Klagen Anlass gegeben. Dagegen rekurrierte X.________ ohne Erfolg an den Regierungsrat des Kantons Zürich. Die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 1. April 2009 ab

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18. Nov. 09

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 287/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·11 min·11
Teilweise Abweisung