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Wohl wird mit Wertberichtigungen an sich temporären Werteinbussen auf Aktiven des Geschäftsvermögens Rechnung getragen. Wertberichtigungen auf Darlehen zwischen verbundenen Gesellschaften sind aber grundsätzlich problematisch (PETER LOCHER

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20. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 843/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung