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Winterthur zu. Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung konnten die Beschwerdeführer indessen nicht mit einem dauernden Weiterbestand des bisherigen faktischen Schutzes vor Konkurrenz rechnen. Es kommt hinzu

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23. Sept. 11

Grundrecht

2C 53/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·25 min·1
Teilweise Abweisung