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Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung) geltend gemacht wird. Dies prüft das Bundesgericht grundsätzlich nur insoweit

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15. Apr. 13

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 429/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/StGallen·DE·20 min·13
Teilweise Abweisung