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Wie bereits ausgeführt wollte der Bundesrat bei Erlass des Anwaltsgesetzes auf eine Regelung der zulässigen Organisationsformen von Anwaltskanzleien verzichten (E. 8 am Anfang). Der Ständerat folgte dagegen in seiner ersten Beratung einem Antrag der vorberatenden Kommission

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7. Sept. 12

Grundrecht

2C 237/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/StGallen·DE·39 min·1
LeitentscheidBGEGutheissung