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Weitere Rügen zum Verfahren oder zur Anwendung des kantonalen Rechts sind nicht zu erkennen. Die Beschwerde ist daher abzuweisen

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4. Apr. 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 105/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·8 min·1
Teilweise Abweisung