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Weiter stellen die Beschwerdeführer das öffentliche Interesse am umstrittenen Projekt in Abrede. Sie machen überdies geltend

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26. Apr. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 14/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·14 min·1
Teilweise Abweisung