Weiter machen die Beschwerdeführer eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts geltend. Aus ihrer Sicht hätte das geänderte Projekt zwingend neu aufgelegt werden müssen — Richter — Swissrulings
Weiter machen die Beschwerdeführer eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts geltend. Aus ihrer Sicht hätte das geänderte Projekt zwingend neu aufgelegt werden müssen