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Weiden im Rahmen der "Suisse-Bilanz" übereinstimmten. Diese Feststellungen der Vorinstanz werden von den Beschwerdeführern zwar pauschal als unbeachtlich bezeichnet

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12. Nov. 12

Wirtschaft

2C 163/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft/Schwyz·DE·11 min·1
Abweisung