Vorliegend geht es um die Zulassung zur fünften Gymnasialklasse bzw. zur Maturitätsprüfung. Dabei steht nicht die - als solche unbestrittene - Leistungsbeurteilung zur Diskussion — Richter — Swissrulings
Vorliegend geht es um die Zulassung zur fünften Gymnasialklasse bzw. zur Maturitätsprüfung. Dabei steht nicht die - als solche unbestrittene - Leistungsbeurteilung zur Diskussion