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Vorliegend fällt der Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes auf den 30. April 2001 (Einreichung des Scheidungsbegehrens). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich je die Anteile der Beschwerdegegnerin

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9. Juni 09

Gesellschaftsrecht

4A 40/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Aargau·DE·11 min·8
Teilweise Abweisung