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Vorbereitung der letztwilligen Verfügung mit dem Notar urteilsfähig war (vgl. E. 5 hiernach)

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25. März 09

Erbrecht

5A 12/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/Solothurn·DE·26 min·15
Teilweise Abweisung