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Vor Bundesgericht verlangen die Beschwerdeführer im Wesentlichen die bereits im kantonalen Verfahren geltend gemachten Differenzbeträge nebst Zins. Die Beschwerdegegner schliessen auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde

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8. Mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·15 min·10
Teilweise Gutheissung