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von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten. Sie kann auch im Rechtsmittelverfahren festgestellt werden (BGE 132 II 342 E. 2.1 S. 346 mit Hinweisen)

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16. Juni 10

Grundrecht

1C 438/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·21 min·1
LeitentscheidBGENichteintreten