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von kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte geltend gemacht werden. Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerdebegründung in gedrängter Form darzulegen

1 Entscheide·0 Präsident·12 Aufrufe
14. Dez. 10

Politische Rechte

1C 174/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Zurich·DE·16 min·14
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung