Skip to content

von jedermann hätten wahrgenommen werden können (E. 4 S. 4 des angefochtenen Urteils). Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die rein örtlich vorgenommene Auslegung des bundesrechtlichen Sphärenbegriffs

1 Entscheide·0 Präsident·12 Aufrufe
2. Juli 10

Personenrecht

5A 57/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zug·DE·23 min·17
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung