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von einer allfälligen Demenz andererseits ab (S. 4 Ziff. 3). Eine Demenz hat das Obergericht willkürfrei verneint (E. 5 hiervor). Entscheidend sind deshalb nur mehr die gutachterlichen Aussagen zum Einfluss des verabreichten Morphiums auf die Urteilsfähigkeit des Erblassers am 11. November 2003 zwischen 15.30 Uhr

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25. März 09

Erbrecht

5A 12/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/Solothurn·DE·26 min·1
Teilweise Abweisung